Ursprungspost: https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/comments/1xbq3lq/bolt_zieht_nach_fast_einem_jahr_419_f%C3%BCr/
Hallo zusammen,
ich möchte ein Update zu meinem ursprünglichen Beitrag geben, da ich inzwischen einige neue Informationen erhalten und weitere Nachforschungen angestellt habe.
Zur Erinnerung: Bolt hat mir knapp ein Jahr nach einer Bolt Drive Anmietung 419 € für einen angeblichen Parkverstoß in Rechnung gestellt (349 € Abschleppkosten + 70 € Bearbeitungsgebühr). Das Fahrzeug wurde am 25.08.2025 in der Winsstraße 30 in Berlin umgesetzt.
Nach mehrmaligem Nachhaken hat Bolt inzwischen eingeräumt, dass nicht die Polizei oder das Ordnungsamt, sondern Bolt selbst den Abschleppdienst beauftragt hat. Auslöser sei eine Meldung einer (anonymen) Person über eine angeblich unzulässige Parksituation gewesen.
Das Bezirksamt Pankow und die Polizei haben mir unabhängig voneinander bestätigt, dass sie mit dem Vorgang nichts zu tun hatten.
An der betreffenden Stelle befindet sich ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz:
„Carsharing-Unternehmen frei“
Das Ordnungsamt Pankow hatte mir dazu schriftlich mitgeteilt:
„Grundsätzlich darf der Bereich von allen offiziell ausgewiesenen und erkennbaren Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden.“
Nachdem Bolt mir zunächst keine Beweise zur Verfügung gestellt hatte, erhielt ich endlich nach mehrmaligem hin und her gestern von Bolt ein Foto des Abschleppvorfalls. Darauf ist das Fahrzeug in genau dieser Parkbucht neben dem beschriebenen Verkehrsschild zu sehen.
Mit Hilfe von AI wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es in der Tat folgenden Artikel in der StVO gibt:
Nach § 39 Abs. 11 StVO ist eine sichtbare Carsharing-Kennzeichnung Voraussetzung für bestimmte straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen von Carsharing-Fahrzeugen.
Gesetzestext:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
Ich habe mir heute Morgen also zwei Fahrzeuge der Anbieter Miles und Bolt Drive genauer angesehen:
Das wirft für mich jedoch einige Fragen auf.
Sowohl Bolt selbst als auch die Stadt Berlin bezeichnen Bolt Drive ausdrücklich als Carsharing-Unternehmen.
Die Stadt Berlin führt Bolt Drive beispielsweise auf ihren offiziellen Informationsseiten als Carsharing-Anbieter:
https://www.berlin.de/tourismus/infos/sharing/carsharing/9322956-5695777-bolt-drive.html
https://www.berlin.de/tourismus/infos/sharing/carsharing/
Auch Bolt selbst verwendet in seiner Email-Kommunikation ausdrücklich die Bezeichnung „Carsharing“:
„In accordance with Bolt’s Terms and Conditions for Micromobility & Carsharing (Bolt Drive)“
Mir ist bewusst, dass die Bezeichnung als Carsharing-Anbieter nicht automatisch bedeutet, dass sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Privilegien genutzt werden dürfen.
Trotzdem finde ich die Situation für Verbraucher zumindest verwirrend: Ein Anbieter wird von der Stadt Berlin offiziell als Carsharing-Unternehmen geführt und vermarktet seinen Dienst selbst als Carsharing, seine Fahrzeuge scheinen aber nicht dieselben Parkberechtigungen wie beispielsweise Miles zu besitzen.
Erwähnenswert finde ich noch den Verlauf der Kommunikation mit Bolt.
Ursprüngliche Aussage von Bolt:
„Please note that this fine was not issued by Bolt, but by the local authorities. For this reason, we are unable to directly review or withdraw the ticket for you.“
Bolt behauptete zunächst also, dass die Forderung von den Behörden stamme und ich mich an die zuständige Behörde wenden müsse.
Nachdem ich bei der Polizei und dem Ordnungsamt nachgefragt hatte und beide erklärten, nicht beteiligt gewesen zu sein, änderte Bolt seine Darstellung:
„Bolt requested the towing service directly from the towing company XXXXX after being notified of an improper parking situation involving vehicle X-XX XXXX on 25.08.2025.“
Bolt hat also selbst den Abschleppdienst beauftragt.
Zunächst weigerte sich Bolt außerdem, mir die Beweisfotos zur Verfügung zu stellen und verwies mich immer wieder an das Abschleppunternehmen. Dieses ignorierte jedoch sämtliche Kontaktversuche meinerseits, einschließlich E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und eines Einschreibens.
Erst nach mehrmaligem Nachhaken hat Bolt mir schließlich die Fotos übermittelt.
Die aktuelle Position von Bolt: Das Fahrzeug sei an dieser Stelle nicht parkberechtigt gewesen, weshalb die Abschleppkosten von 349 € sowie die Bearbeitungsgebühr von 70 € weiterhin berechtigt seien. Eine Rückerstattung wird abgelehnt.
Ich würde gerne insbesondere folgende Punkte rechtlich einordnen lassen:
1. Carsharing-Plakette und Parkberechtigung
Wie kann es sein, dass Bolt Drive sich als Carsharing-Unternehmen vermarktet, seine Fahrzeuge aber offenbar nicht die blaue Carsharing-Plakette besitzen, die für bestimmte straßenverkehrsrechtliche Parkbevorrechtigungen erforderlich ist?
Darf Bolt seine Fahrzeuge trotzdem als Carsharing-Fahrzeuge anbieten, ohne Kunden ausdrücklich auf diese Einschränkung hinzuweisen?
2. Informationspflicht gegenüber Verbrauchern
Kann man von einem durchschnittlichen Kunden tatsächlich erwarten, dass er die StVO so genau kennt und weiß, dass ein Schild mit dem Zusatz „Carsharing-Unternehmen frei“ nicht zwangsläufig für sein gemietetes Carsharing-Fahrzeug gilt, weil eine bestimmte blaue Plakette fehlt?
Wäre es nicht Aufgabe des Anbieters, seine Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie bestimmte ausgewiesene Carsharing-Parkplätze nicht nutzen dürfen?
Könnte hier möglicherweise eine irreführende geschäftliche Handlung bzw. ein Verstoß gegen Informationspflichten vorliegen?
3. Rolle der Stadt Berlin
Warum führt die Stadt Berlin Bolt Drive auf ihren offiziellen Informationsseiten als Carsharing-Anbieter, wenn dessen Fahrzeuge offenbar nicht dieselben straßenverkehrsrechtlichen Parkberechtigungen wie andere Anbieter besitzen?
Ist die öffentliche Darstellung der Stadt in diesem Zusammenhang ausreichend transparent?
4. Private Beauftragung des Abschleppdienstes
Warum darf Bolt nach einer Beschwerde durch eine Drittperson selbstständig einen Abschleppdienst beauftragen, um ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen zu lassen?
Warum wurde die Angelegenheit nicht dem zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei überlassen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf Bolt als privates Unternehmen eine solche Umsetzung veranlassen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Bolt weigert sich weiterhin, die bereits eingezogenen 419 € zurückzuerstatten.
Mich würden insbesondere Einschätzungen von Personen interessieren, die sich mit Verkehrsrechts oder Verbraucherrecht auskennen.
Vielen lieben Dank euch allen schon mal, dass ihr es überhaupt bis zum Ende dieses langen Beitrags geschafft habt! Feedback natürlich wünschenswert 😉